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Krankmeldung an die Firma: Der vollständige Leitfaden für den korrekten Ablauf Die Krankmeldung an die Firma ist eine rechtliche Pflicht. Sie erfolgt in zwei Schritten: Zuerst die telefonische Meldung am ersten Krankheitstag , dann die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung innerhalb von drei Tagen. Die Einhaltung der Fristen und Formvorschriften ist entscheidend für den Fortzahlungsanspruch des Gehalts. Bei Unsicherheiten sollte man sich immer beim Arbeitgeber oder in den Vertragsunterlagen informieren.
Krankmeldung an die Firma: So melden Sie sich korrekt krank Wenn Sie krank sind und nicht zur Arbeit gehen können , müssen Sie dies korrekt melden. Das ist nicht nur eine Höflichkeit , sondern eine rechtliche Pflicht. Dieser Leitfaden erklärt den genauen Ablauf. Viele Arbeitnehmer sind unsicher , wie sie sich richtig krank melden. Wann muss man anrufen? Was sagt man? Wann braucht man einen Krankenschein? Hier finden Sie klare Antworten.
Die gesetzlichen Grundlagen für Ihre Krankmeldung Die Meldepflicht beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit Die telefonische Meldung sollte am Morgen des ersten Krankheitstages erfolgen Die ärztliche Bescheinigung muss innerhalb von drei Tagen vorgelegt werden Bei längerer Krankheit sind Folgebescheinigungen notwendig
Fristen und Formvorschriften im Arbeitsrecht Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können , müssen Sie das Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Das nennt man Krankmeldung. Diese Meldung ist wichtig. Sie informiert die Firma , dass Sie fehlen. Und sie ist die Voraussetzung dafür , dass Sie weiter Ihr Gehalt bekommen. Die Krankmeldung erfolgt in zwei Schritten. Zuerst melden Sie sich telefonisch oder per E , Mail krank. Das machen Sie am ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Später reichen Sie eine ärztliche Bescheinigung ein. Diese Bescheinigung bestätigt Ihre Arbeitsunfähigkeit. Die telefonische Meldung sollte am Morgen des ersten Krankheitstages erfolgen. Rufen Sie in Ihrer Firma an. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung. Teilen Sie mit , dass Sie krank sind. Nennen Sie den voraussichtlichen Zeitraum , wenn Sie ihn kennen. Sie müssen keine Details zu Ihrer Krankheit nennen. Das ist Ihre Privatsache. Sagen Sie einfach , dass Sie arbeitsunfähig sind. Manche Unternehmen haben feste Ansprechpartner für Krankmeldungen. Oder es gibt eine spezielle Telefonnummer. Informieren Sie sich darüber in Ihrem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Wenn nichts festgelegt ist , rufen Sie bei Ihrem direkten Vorgesetzten an. Die Meldung per E , Mail ist auch möglich. Aber Vorsicht: Eine E , Mail allein reicht oft nicht aus. Sie müssen sicherstellen , dass die Nachricht angekommen ist. Am besten rufen Sie zusätzlich an. Oder Sie bitten um eine Empfangsbestätigung. Im Zweifelsfall ist das Telefon die sicherere Methode. Nach der ersten Meldung müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung nennt man Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Früher sagte man Krankenschein. Der Arzt stellt diese Bescheinigung aus. Sie bestätigt , dass Sie arbeitsunfähig sind. Die Frist für die Vorlage der Bescheinigung beträgt in der Regel drei Tage. Das steht im Entgeltfortzahlungsgesetz. Das bedeutet: Spätestens am vierten Tag Ihrer Krankheit muss die Bescheinigung bei Ihrer Firma sein. Der erste Krankheitstag zählt dabei mit. Wenn Sie also am Montag krank werden , muss die Bescheinigung spätestens am Mittwoch beim Arbeitgeber vorliegen. Achten Sie auf die Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag. Manche Unternehmen verlangen die Bescheinigung schon früher. Zum Beispiel am zweiten oder dritten Tag. Diese Regelung ist zulässig , wenn sie im Vertrag steht. Prüfen Sie deshalb immer Ihren Arbeitsvertrag. Die Bescheinigung hat drei Teile. Einen Teil behält der Arzt. Einen Teil bekommen Sie für Ihre Unterlagen. Und den dritten Teil geben Sie an Ihre Firma weiter. Dieser Teil ist für den Arbeitgeber bestimmt. Dort steht , wie lange Sie voraussichtlich krank sind. Wenn Ihre Krankheit länger dauert als auf der Bescheinigung angegeben , müssen Sie eine Folgebescheinigung holen. Gehen Sie wieder zum Arzt. Lassen Sie sich erneut untersuchen. Der Arzt stellt dann eine neue Bescheinigung aus. Diese müssen Sie wieder an Ihre Firma schicken. Wichtig ist die rechtzeitige Abgabe. Wenn Sie die Frist verpassen , kann das Konsequenzen haben. Der Arbeitgeber muss Ihr Gehalt nicht weiterzahlen. Er kann Sie abmahnen. Im schlimmsten Fall kann eine fristlose Kündigung drohen. Deshalb sollten Sie die Fristen genau einhalten. Wie reichen Sie die Bescheinigung ein? Meistens per Post. Oder Sie werfen sie in den Briefkasten der Firma. Manche Unternehmen akzeptieren auch Fax oder gescannte Dokumente per E , Mail. Fragen Sie nach , welche Methode erlaubt ist. Bei elektronischer Übermittlung müssen Sie auf die Lesbarkeit achten. Bewahren Sie immer eine Kopie der Bescheinigung auf. Falls das Original verloren geht , haben Sie einen Nachweis. Notieren Sie sich auch , wann Sie die Bescheinigung abgeschickt haben. Das kann bei Unstimmigkeiten hilfreich sein. Was passiert , wenn Sie am Wochenende krank werden? Die Meldepflicht beginnt am nächsten Arbeitstag. Wenn Sie also am Samstag krank werden , müssen Sie sich am Montag melden. Es sei denn , Sie haben am Wochenende regulär Arbeit. Dann gilt die Meldepflicht sofort. Bei kurzen Erkrankungen bis zu drei Tagen brauchen Sie manchmal keine ärztliche Bescheinigung. Das hängt von Ihrer Firma ab. Viele Unternehmen verzichten auf den Krankenschein bei kurzer Abwesenheit. Das nennt man Karenztage , Regelung. Aber Achtung: Diese Regelung muss im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung stehen. Wenn nichts vereinbart ist , brauchen Sie ab dem ersten Tag eine Bescheinigung. Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind , ändert sich die Zahlung. Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Das nennt man Entgeltfortzahlung. Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse. Sie zahlt dann Krankengeld. Das Krankengeld ist niedriger als Ihr normales Gehalt. Die Meldung an die Krankenkasse übernimmt meist der Arbeitgeber. Sie müssen sich darum nicht kümmern. Aber Sie sollten den Übergang im Blick behalten. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse , wenn Fragen auftauchen. Was ist mit vorhersehbaren Behandlungen? Zum Beispiel ein geplanter Krankenhausaufenthalt. Oder eine Zahn , OP. In diesem Fall melden Sie sich nicht krank , sondern beantragen Urlaub oder Sonderurlaub. Oder Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber eine Freistellung. Für planbare Eingriffe gilt die normale Krankmeldung nicht. Wenn Sie im Urlaub krank werden , müssen Sie das auch melden. Sie haben Anspruch darauf , dass die Urlaubstage nicht verfallen. Melden Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber. Holen Sie sich ein Attest vom Arzt. Das Attest müssen Sie vorlegen. Dann werden Ihnen die Krankheitstage nicht als Urlaub angerechnet. Bei wiederholten kurzen Erkrankungen kann der Arbeitgeber misstrauisch werden. Er kann verlangen , dass Sie ab sofort für jede Erkrankung ein Attest vorlegen. Auch für den ersten Tag. Das ist sein Recht. Er muss dies aber schriftlich mitteilen. Wenn Sie sich nicht korrekt krank melden , riskieren Sie eine Abmahnung. Bei wiederholten Verstößen kann eine Kündigung folgen. Deshalb ist die korrekte Meldung so wichtig. Sie schützt Ihre Rechte und sichert Ihr Einkommen. Manche Berufsgruppen haben Sonderregelungen. Zum Beispiel Schichtarbeiter. Oder Außendienstmitarbeiter. Informieren Sie sich über branchenspezifische Regelungen. In Tarifverträgen finden sich oft genauere Bestimmungen. Die Krankmeldung ist auch für Ihre Kollegen wichtig. Sie können sich auf Ihre Abwesenheit einstellen. Aufgaben können verteilt werden. Die Arbeit läuft weiter. Eine rechtzeitige Meldung zeigt Verantwortungsbewusstsein. Was sagen Sie bei der telefonischen Meldung? Halten Sie es kurz und sachlich. Nennen Sie Ihren Namen und Ihre Abteilung. Sagen Sie , dass Sie krank sind. Nennen Sie den voraussichtlichen Zeitraum. Verabschieden Sie sich höflich. Mehr ist nicht nötig. Vermeiden Sie es , am Telefon zu viele Details zu nennen. Sie müssen nicht sagen , welche Krankheit Sie haben. Das ist Ihre Privatsache. Sagen Sie einfach , dass Sie arbeitsunfähig sind. Das reicht aus. Wenn Sie unsicher sind , fragen Sie nach. Fragen Sie Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung. Lassen Sie sich den korrekten Ablauf erklären. Besser einmal zu viel fragen als einen Fehler machen. Notieren Sie sich wichtige Informationen. Den Namen der Person , die Sie informiert haben. Das Datum und die Uhrzeit des Anrufs. Die versprochenen Fristen. Diese Notizen helfen bei Rückfragen. Bei längeren Erkrankungen sollten Sie regelmäßig Kontakt halten. Informieren Sie Ihre Firma über den Verlauf. Teilen Sie mit , wenn sich der Rückkehrtermin ändert. Das erleichtert die Planung für alle. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz sollte ebenfalls kommuniziert werden. Sagen Sie Bescheid , wenn Sie wieder gesund sind. Klären Sie , ob Sie am nächsten Tag wieder arbeiten können. So weiß Ihr Arbeitgeber , wann Sie zurückkommen. Was ist mit psychischen Erkrankungen? Auch hier gilt die normale Meldepflicht. Sie müssen keine Diagnose nennen. Sagen Sie einfach , dass Sie arbeitsunfähig sind. Der Arzt stellt die Bescheinigung aus. Die Gründe bleiben privat. Bei ansteckenden Krankheiten gelten besondere Regeln. Sie dürfen nicht zur Arbeit gehen , wenn Sie andere gefährden. Melden Sie sich sofort krank. Der Arzt wird Sie über die notwendige Dauer der Abwesenheit informieren. Kinderkrankheiten sind ein Sonderfall. Wenn Ihr Kind krank ist und Sie es betreuen müssen , gelten andere Regeln. Sie haben Anspruch auf Kinderkrankentage. Informieren Sie sich über die genauen Bestimmungen. Die Meldung an die Firma erfolgt ähnlich wie bei eigener Krankheit. Die digitale Krankmeldung wird immer häufiger. Manche Krankenkassen bieten elektronische Bescheinigungen an. Diese werden direkt an den Arbeitgeber übermittelt. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach , ob das möglich ist. Im Ausland gelten andere Regeln. Wenn Sie im Ausland krank werden , müssen Sie sich trotzdem melden. Holen Sie sich eine ärztliche Bescheinigung. Diese muss möglicherweise übersetzt werden. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Verfahren. Die Aufbewahrungsfrist für Krankmeldungen beträgt mehrere Jahre. Der Arbeitgeber muss die Bescheinigungen aufbewahren. Sie sollten Ihre Kopien ebenfalls behalten. Mindestens bis zur nächsten Steuererklärung. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich an den Betriebsrat. Oder an die Personalabteilung. Klären Sie Probleme frühzeitig. Vermeiden Sie Konflikte durch offene Kommunikation. Die korrekte Krankmeldung schützt beide Seiten. Sie als Arbeitnehmer erhalten Ihr Gehalt weiter. Der Arbeitgeber kann planen. Die Zusammenarbeit bleibt professionell. Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Krankmeldung ist eine Pflicht. Sie muss frühzeitig erfolgen. Die Formvorschriften sind einzuhalten. Die Fristen für die Bescheinigung sind wichtig. Bei Unsicherheiten fragen Sie nach. So vermeiden Sie Probleme und sichern Ihre Ansprüche. Jedes Unternehmen kann eigene Regeln haben. Deshalb ist es klug , sich zu informieren. Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag. Fragen Sie Kollegen. Nutzen Sie die Betriebsvereinbarungen. So wissen Sie genau , was zu tun ist. Die Krankmeldung ist kein Zeichen von Schwäche. Jeder wird mal krank. Wichtig ist der korrekte Umgang damit. Melden Sie sich rechtzeitig. Halten Sie die Formalitäten ein. Dann ist alles in Ordnung. Bei langfristigen Erkrankungen gibt es Unterstützung. Das betriebliche Eingliederungsmanagement hilft bei der Rückkehr. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Möglichkeiten. Gemeinsam finden Sie eine Lösung. Die Gesundheit geht vor. Wenn Sie krank sind , bleiben Sie zu Hause. Kurieren Sie sich aus. Melden Sie sich korrekt ab. Dann können Sie gesund zurückkehren. Das ist das Wichtigste.
Praktische Anleitung zur korrekten Krankmeldung im Unternehmen. Erfahren Sie , wann und wie Sie sich melden müssen , welche Fristen gelten und was bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu beachten ist.
Krankmeldung an die Firma: Der vollständige Leitfaden für den korrekten Ablauf
Krankmeldung an die Firma: Der vollständige Leitfaden für den korrekten Ablauf
Metakey Beschreibung des Artikels: Praktische Anleitung zur korrekten Krankmeldung im Unternehmen. Erfahren Sie , wann und wie Sie sich melden müssen , welche Fristen gelten und was bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu beachten ist.
Zusammenfassung: Die Krankmeldung an die Firma ist eine rechtliche Pflicht. Sie erfolgt in zwei Schritten: Zuerst die telefonische Meldung am ersten Krankheitstag , dann die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung innerhalb von drei Tagen. Die Einhaltung der Fristen und Formvorschriften ist entscheidend für den Fortzahlungsanspruch des Gehalts. Bei Unsicherheiten sollte man sich immer beim Arbeitgeber oder in den Vertragsunterlagen informieren.
Die folgenden Fragen werden in diesem Artikel beantwortet:
Zusammenfassung Eine Krankmeldung an die Firma zu übermitteln , ist mehr als nur eine kurze Nachricht. Es geht um klare Kommunikation , rechtliche Sicherheit und den Erhalt des Vertrauensverhältnisses. In Deutschland sind Arbeitnehmer verpflichtet , ihren Arbeitgeber unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit zu informieren , spätestens am ersten Tag. Ein ärztliches Attest muss in der Regel ab dem vierten Tag der Krankheit vorgelegt werden , es sei denn , der Arbeits , oder Tarifvertrag sieht eine frühere Vorlage vor. Der richtige Weg ist meist ein Anruf bei der direkten Vorgesetzten oder im Sekretariat , gefolgt von einer schriftlichen Bestätigung per E , Mail. Dabei sollte man den voraussichtlichen Zeitraum der Abwesenheit nennen , aber keine detaillierte Diagnose. Für Beschäftigte in Frankfurt und Hessen gelten die allgemeinen deutschen Regelungen , wobei große Unternehmen am Main oft eigene interne Prozesse haben. Ein professioneller und rechtssicherer Umgang mit der Krankmeldung schützt vor Abmahnungen und erhält die berufliche Reputation.
Die Grundlagen: Was Sie wissen müssen Viele Menschen fühlen sich unsicher , wenn sie krank werden. Soll man sofort anrufen? Was genau muss man sagen? Das kennen viele. Die gesetzliche Grundlage ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Danach haben Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit für maximal sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts durch den Arbeitgeber [1].
Die erste Pflicht ist die unverzügliche Benachrichtigung. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis heißt das: Sie informieren Ihren Arbeitgeber am Morgen des ersten Krankheitstages , bevor Ihre reguläre Arbeitszeit beginnt. Ein Anruf ist der übliche und schnellste Weg. Eine spätere E , Mail allein reicht oft nicht aus , da sie nicht garantiert , dass die Information rechtzeitig ankommt.
Die zweite Pflicht betrifft das Attest. Gemäß § 5 EntgFG ist der Arbeitgeber berechtigt , die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu verlangen. Dies kann er bereits ab dem ersten Tag der Krankheit tun. In der Praxis ist es jedoch üblich , dass das Attest erst ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit verlangt wird. Laut einer Auswertung des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen (BKK) aus dem Jahr 2023 wurde bei 73% aller Krankmeldungen das Attest erst ab dem vierten Tag eingefordert [2].
Wichtig ist Ihr Arbeits , oder Tarifvertrag. Dort können abweichende , für Sie strengere Regelungen festgelegt sein. Viele Unternehmen , besonders größere Konzerne im Frankfurter Bankenviertel oder in der Chemie , und Pharmaindustrie im Rhein , Main , Gebiet , haben klare Compliance , Richtlinien. Diese schreiben oft eine schriftliche Krankmeldung über ein firmeninternes Portal oder ein bestimmtes Formular vor. Ignorieren Sie diese internen Regeln nicht. Sie sind Teil Ihrer vertraglichen Pflichten.
Das Wichtigste: Informieren Sie frühzeitig und auf dem offiziellen Weg. Halten Sie sich an die internen Vorgaben Ihres Unternehmens.
Der Anruf: So geht es richtig Der Anruf ist der kritischste Moment. Hier entsteht der erste Eindruck. Klingen Sie schwach und authentisch , nicht theatralisch. Sie müssen keine Dramatik erzeugen. Eine häufige Herausforderung ist die Angst , als Simulant dazustehen. Doch wer Fieber hat oder stark erkältet ist , dessen Stimme verrät das meist.
Wählen Sie die richtige Person an. Das ist in der Regel Ihr direkter Vorgesetzter oder Teamleiter. Falls dieser nicht erreichbar ist , rufen Sie in der zuständigen Personalabteilung oder der Geschäftsstelle an. In Frankfurt sind viele Unternehmen international aufgestellt. In solchen Umgebungen ist es sinnvoll , auch auf Englisch vorbereitet zu sein , falls Ihr Vorgesetzter gerade im Ausland ist.
Halten Sie die Informationen knapp und sachlich. Ein gutes Muster könnte so klingen: "Guten Morgen , hier ist [Ihr Name]. Ich melde mich heute krank , da ich [kurze , allgemeine Beschreibung wie 'stark erkältet bin' oder 'Magen , Darm , Probleme habe']. Ich werde mich heute beim Arzt vorstellen und Ihnen dann die voraussichtliche Dauer mitteilen. Ich sorge dafür , dass dringende Aufgaben [Name eines Kollegen] oder Ihnen per E , Mail zugespielt werden."
Vermeiden Sie zu viele Details. Sie müssen nicht sagen , dass Sie die ganze Nacht über der Toilette verbracht haben. Das ist zu privat. Nennen Sie auch keine selbst , diagnostizierte Krankheit wie "Ich habe eine Lungenentzündung" , bevor ein Arzt dies bestätigt hat. "Die Kommunikation sollte professionell und faktisch bleiben. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf die Nennung der konkreten Diagnose , sondern lediglich auf die Information der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer" , [Rechtsanwalt Dr. Markus Feldmann , Fachanwalt für Arbeitsrecht , 2023] [3].
Notieren Sie sich den Namen der Person , mit der Sie gesprochen haben , und die ungefähre Uhrzeit. Das gibt Ihnen Sicherheit.
Die schriftliche Bestätigung und das Attest Nach dem Anruf folgt oft die schriftliche Sicherheit. Eine kurze E , Mail an den Vorgesetzten und vielleicht die Personalabteilung ist sinnvoll. Sie dient als Nachweis und hält alle informiert. Schreiben Sie: "Wie soeben telefonisch mitgeteilt , melde ich mich ab heute , [Datum] , arbeitsunfähig krank. Ich lege mich heute beim Arzt vor und reiche das Attest zeitnah ein."
Dann kommt der Arztbesuch. Die gelbe Bescheinigung hat drei Teile: einen für die Krankenkasse , einen für Sie und den für den Arbeitgeber wichtigen dritten Teil. Dieser dritte Teil ist das , was Sie einreichen müssen. Er enthält das Datum der Untersuchung , den Beginn der Arbeitsunfähigkeit , die voraussichtliche Dauer und die Diagnose in Form eines ICD , 10 , Codes. Dieser Code ist für den Arbeitgeber eine verschlüsselte Information. Er erfährt nicht Ihre genaue Diagnose , es sei denn , Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden.
Wie reichen Sie das Attest ein? Per Post , per E , Mail als Scan oder durch Einwurf in einen Briefkasten im Unternehmen? Fragen Sie im Zweifel nach. Immer mehr Firmen nutzen digitale Lösungen. In Hessen fördert die Landesregierung die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen , was sich auch in internen Firmenabläufen widerspiegelt [4]. Ein gescannter , verschlüsselter PDF , Versand per E , Mail wird immer üblicher.
Achten Sie auf Fristen. Wenn auf dem Attest steht "arbeitsunfähig bis einschließlich Freitag" , bedeutet das , dass Sie am folgenden Montag wieder arbeitsfähig sind. Sollten Sie dann immer noch krank sein , müssen Sie erneut zum Arzt und ein Folgeantrag stellen. Ein weit verbreiteter Irrtum ist , dass man sich am letzten Tag der Krankmeldung nochmal "gesundschreiben" lassen muss. Das ist nicht nötig. Die Bescheinigung gilt bis zum angegebenen Datum. Danach wird Ihre Arbeitsfähigkeit automatisch wiedererwartet.
Reichen Sie das Attest fristgerecht und auf dem geforderten Weg ein. Bewahren Sie eine Kopie für sich selbst auf.
Besonderheiten in Hessen und Frankfurt Das Arbeitsrecht ist bundeseinheitlich. Aber lokale Gegebenheiten und Branchen prägen die Praxis. Frankfurt ist ein Dienstleistungs , und Finanzzentrum. Viele Jobs hier sind projektbasiert und im Team organisiert. Ihre Abwesenheit hat direkte Auswirkungen auf andere.
In hessischen Unternehmen mit Betriebsrat gibt es oft vereinbarte Verfahrensregelungen. Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht bei der Ordnung des Betriebs und dem Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb [5]. Das kann bedeuten , dass es eine betriebsvereinbarte Krankmeldungsordnung gibt. Fragen Sie im Zweifel Ihren Betriebsrat.
Was ist mit Homeoffice? Seit der Pandemie ist mobiles Arbeiten in Frankfurt allgegenwärtig. Wenn Sie im Homeoffice krank werden , gelten die gleichen Regeln. Sie müssen sich arbeitsunfähig melden. Die Tatsache , dass Sie zu Hause sind , ändert nichts an der Pflicht zur offiziellen Meldung. Es kann sogar trickreicher sein , weil die Grenze zwischen "etwas angeschlagen weiterarbeiten" und "richtig krank sein" verschwimmt. Tun Sie sich keinen Gefallen. Wer krank ist , ist krank , egal ob der Schreibtisch zehn Meter oder zehn Kilometer vom Büro entfernt steht.
Kulturelle Events wie die Dippemess oder der Wäldchestag sind typisch für Frankfurt. Wenn Ihre Krankheit mit einem solchen Event zusammenfällt , seien Sie besonders transparent. Unterstellen Sie niemals , Ihr Chef denke , Sie würden simulieren , um freizubekommen. Das schadet nur dem Vertrauen. Melden Sie sich korrekt krank und belassen Sie es dabei.
Für Pendler aus dem Umland , etwa aus dem Hochtaunus oder dem Offenbacher Raum , ist ein Punkt wichtig: Der Arzt , der Sie krankschreibt , muss nicht in Ihrer Heimatstadt praktizieren. Sie können auch einen Arzt in Frankfurt aufsuchen , wenn Sie dort arbeiten. Das ist praktisch , wenn Sie sich auf dem Weg zur Arbeit plötzlich schlecht fühlen.
Was Sie unbedingt vermeiden sollten Einige Fehler können ernste Konsequenzen haben , von Abmahnungen bis zur verhaltensbedingten Kündigung.
Vermeiden Sie es , die Krankmeldung hinauszuzögern. "Ich dachte , es wird besser" ist keine Entschuldigung. Die Meldepflicht besteht sofort.
Melden Sie sich niemals per WhatsApp oder privater SMS bei einem Kollegen und hoffen , die Information erreiche den Chef. Das ist unprofessionell und rechtlich riskant. Nutzen Sie die offiziellen Kanäle.
Posten Sie nichts in sozialen Medien , das Ihrer Krankmeldung widerspricht. Ein Klassiker: sich wegen schwerer Migräne krankschreiben lassen und dann Fotos vom Ausflug zum Berger Rücken in Frankfurt posten. Arbeitgeber dürfen solche öffentlich zugänglichen Informationen sehr wohl zur Überprüfung des Krankheitsgrundes heranziehen. "Social , Media , Aktivitäten können im Einzelfall ein Indiz dafür sein , dass die Arbeitsunfähigkeit nicht vorgelegen hat. Der Arbeitgeber muss dann aber konkret darlegen , warum der Posting , Inhalt mit der angegebenen Erkrankung unvereinbar ist" , [Prof. Dr. Anna Weber , Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht , Universität Gießen , 2024] [6].
Vermeiden Sie Halbwahrheiten. Sagen Sie nicht "Ich bin krank" , wenn Sie eigentlich einen Facharzttermin haben , für den Sie keinen Urlaub bekommen haben. Das ist Betrug und kann zur fristlosen Kündigung führen.
Und vermeiden Sie es , während Ihrer Krankheit erreichbar zu sein für arbeitsbezogene Anrufe oder E , Mails. Sie sind arbeitsunfähig. Das bedeutet , Sie sollen gesunden. Ständige Erreichbarkeit untergräbt diesen Zweck und kann im schlimmsten Fall dazu führen , dass die Krankenkasse oder der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit in Frage stellen , weil Sie offenbar doch arbeitsfähig waren.
Halten Sie sich strikt an die Regeln. Seien Sie konsequent in Ihrer Kommunikation und Ihrem Verhalten während der Krankheit.
Die Rückkehr an den Arbeitsplatz Die Krankheit ist vorbei , das Attest abgelaufen. Jetzt geht es zurück. Das ist manchmal fast unangenehmer als die Krankmeldung selbst. Wie verhalten Sie sich?
Erscheinen Sie pünktlich am ersten Tag. Sie müssen sich nicht "zurückmelden". Ihre Arbeitspflicht beginnt automatisch wieder mit dem Ende der im Attest genannten Frist. Es ist jedoch höflich , sich am ersten Morgen kurz bei Ihrem Vorgesetzten zu melden und zu signalisieren , dass Sie wieder da sind.
Seien Sie auf Nachfragen gefasst. "Alles wieder gut?" ist eine normale Höflichkeitsfloskel. Eine angemessene Antwort ist "Ja , danke , auf dem Weg der Besserung" oder "Es geht wieder". Sie müssen keinen detaillierten Gesundheitsbericht abgeben.
Kümmern Sie sich darum , wieder ins Team zu finden. Fragen Sie nach , was in Ihrer Abwesenheit passiert ist. Bieten Sie aktiv Ihre Hilfe an , liegengebliebene Aufgaben aufzuarbeiten. Das zeigt Verantwortungsbewusstsein.
Was ist , wenn Sie eigentlich noch nicht ganz fit sind? Vielleicht husten Sie noch oder fühlen sich schlapp. Die ärztliche Bescheinigung attestiert volle Arbeitsfähigkeit. Wenn Sie unsicher sind , sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung. Nach einer Krankheit von mehr als sechs Wochen haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf. Für kürzere Erkrankungen kann sie im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dabei arbeiten Sie anfangs mit reduzierter Stundenzahl , die sich dann langsam steigert.
Ihr Verhalten nach der Krankheit prägt das Bild , das Kollegen und Vorgesetzte von Ihrer Zuverlässigkeit haben. Ein souveräner , proaktiver Neustart ist der beste Weg , um eventuelle Zweifel , die es vielleicht gab , auszuräumen.
Ihre Rechte und Pflichten im Überblick Um Klarheit zu schaffen , hier eine kurze Gegenüberstellung.
Ihre Pflichten als Arbeitnehmer:
Unverzügliche Benachrichtigung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfähigkeit. Vorlage eines ärztlichen Attests auf Verlangen des Arbeitgebers , spätestens jedoch wenn es im Vertrag steht oder ab dem vierten Tag üblich ist. Wahrheitsgemäße Angaben zur Arbeitsunfähigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer. Einhaltung betrieblicher Meldewege und Fristen. Ihre Rechte als Arbeitnehmer:
Datum der Veröffentlichung:
2025-12-03T07:29:20+0100
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