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Krankmeldung an die Firma: Eine pragmatische Anleitung für Berufstätige

Die Krankmeldung an den Arbeitgeber ist eine rechtliche Pflicht , die unverzüglich am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit erfüllt werden muss. Die ärztliche Bescheinigung muss innerhalb von drei Kal

Krankmeldung an die Firma korrekt durchführen

Wenn Sie krank werden und nicht zur Arbeit gehen können , müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Das ist eine rechtliche Pflicht. Viele Arbeitnehmer sind unsicher , wie sie dabei genau vorgehen sollen. Dieser Leitfaden erklärt die notwendigen Schritte. Die korrekte Krankmeldung schützt sowohl Ihre Rechte als Arbeitnehmer als auch die Interessen Ihres Arbeitgebers. Ein falsches Vorgehen kann zu Abmahnungen oder anderen arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Deshalb ist es wichtig , die Regeln zu kennen.

Die rechtlichen Grundlagen der Arbeitsunfähigkeitsmeldung

Unmittelbare Benachrichtigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von drei Tagen Korrekte Angabe von Beginn und voraussichtlicher Dauer der Erkrankung Einhaltung betriebsinterner Meldewege und Ansprechpartner Dokumentation der Krankmeldung für eigene Unterlagen

Fristen und Formvorschriften im deutschen Arbeitsrecht

Die Krankmeldung an den Arbeitgeber ist eine zentrale Pflicht jedes Arbeitnehmers in Deutschland. Sie ergibt sich direkt aus dem Arbeitsvertrag und dem Gesetz. Wenn Sie arbeitsunfähig erkranken , müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis heißt das am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit , bevor Ihre reguläre Arbeitszeit beginnt. Viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten konkrete Regelungen zur Krankmeldung. Diese sind verbindlich. Sie sollten Ihren Arbeitsvertrag und betriebliche Vereinbarungen kennen. Oft ist darin festgelegt , an wen Sie sich wenden müssen. Das kann der direkte Vorgesetzte sein , die Personalabteilung oder eine spezielle Krankmeldestelle. Manche Unternehmen nutzen auch digitale Systeme oder Telefonhotlines. Die Art der ersten Kontaktaufnahme ist wichtig. In den meisten Fällen erfolgt sie telefonisch. Sie sollten sich bei einer erkennbaren Person melden , nicht nur eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen. Nennen Sie Ihren Namen , Ihre Abteilung und teilen Sie mit , dass Sie arbeitsunfähig erkrankt sind. Geben Sie an , ab wann die Arbeitsunfähigkeit besteht und wie lange sie voraussichtlich andauern wird. Diese Information ist für die Arbeitsplanung Ihres Teams notwendig. Neben der telefonischen Meldung kann auch eine E , Mail akzeptabel sein. Das hängt von den betrieblichen Gepflogenheiten ab. Bei Schichtarbeit oder Bereitschaftsdiensten gelten oft strengere Regeln. Hier müssen Sie sicherstellen , dass Ihre Vertretung informiert ist. Bei plötzlicher Erkrankung in der Nacht sollten Sie so früh wie möglich am Morgen Kontakt aufnehmen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung , umgangssprachlich Attest oder Krankenschein , müssen Sie innerhalb von drei Kalendertagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Der Samstag zählt dabei als Werktag , der Sonntag nicht. Wenn Ihre Erkrankung also am Mittwoch beginnt , müssen Sie das Attest spätestens am Samstag einreichen. Viele Arbeitgeber verlangen die Vorlage bereits am ersten Tag. Das ist nur zulässig , wenn es im Arbeitsvertrag , Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung so vereinbart ist. Das Attest muss von einem Arzt ausgestellt sein. Es enthält in der Regel den Beginn der Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer. Bei länger andauernden Erkrankungen stellt der Arzt meist eine Folgebescheinigung aus. Sie müssen diese dann ebenfalls fristgerecht an Ihren Arbeitgeber weiterleiten. Vergessen Sie nicht , eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen anzufertigen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung , eAU , hat das papiergebundene Verfahren weitgehend abgelöst. Seit 2021 übermitteln Ärzte die Daten direkt an die Krankenkasse. Die Krankenkasse leitet sie dann an Ihren Arbeitgeber weiter. Sie als Arbeitnehmer müssen in diesem System keine Bescheinigung mehr physisch übergeben. Sie müssen Ihren Arbeitgeber aber weiterhin unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Die eAU entbindet Sie nicht von dieser Meldepflicht. Bei der telefonischen Krankmeldung sollten Sie sachlich bleiben. Nennen Sie nicht unbedingt die genaue Diagnose. Das ist Ihre Privatsache. Sie müssen nur mitteilen , dass Sie arbeitsunfähig erkrankt sind. Einige Arbeitgeber fragen nach der voraussichtlichen Dauer. Geben Sie hier die Information vom Arzt wieder , wenn Sie sie haben. Sagen Sie nicht einfach nur , dass Sie krank sind. Formulieren Sie klar , dass Sie arbeitsunfähig sind. Was passiert , wenn Sie die Fristen nicht einhalten? Dann verletzen Sie Ihre vertraglichen Pflichten. Der Arbeitgeber kann Ihnen das Gehalt für die Tage der verspäteten Meldung kürzen. In schwerwiegenden Fällen oder bei wiederholten Verstößen kann eine Abmahnung folgen. Im Extremfall kann sogar eine verhaltensbedingte Kündigung möglich sein. Deshalb ist die Einhaltung der Fristen essentiell. Besondere Situationen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Bei Erkrankung während des Urlaubs müssen Sie Ihren Arbeitgeber ebenfalls informieren. Die Urlaubstage werden dann in der Regel nicht verbraucht. Sie benötigen ein Attest , das die Arbeitsunfähigkeit für den Urlaubszeitraum bestätigt. Bei Dienstreisen gelten ähnliche Regeln. Melden Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten und folgen Sie den betrieblichen Vorgaben. Was ist mit leichten Erkrankungen? Auch bei einer Erkältung oder Migräne gilt das gleiche Prozedere. Die Entscheidung , ob Sie arbeitsunfähig sind , trifft im Zweifel der Arzt. Gehen Sie zum Arzt , wenn Sie unsicher sind. Der Arzt stellt dann fest , ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Sie sollten nicht selbst entscheiden , ob Ihre Erkrankung schwer genug für eine Krankmeldung ist. Die Kommunikation mit Kollegen ist ein weiterer Punkt. Informieren Sie nach Möglichkeit Ihren direkten Kollegen oder Ihre Vertretung über anstehende Aufgaben. Das ist keine rechtliche Pflicht , aber eine Frage des Anstands und der Teamfähigkeit. Klären Sie , welche dringenden Aufgaben übernommen werden müssen. Nutzen Sie dafür betrieblich genehmigte Kanäle wie dienstliche E , Mail oder Telefon. Vermeiden Sie private Messenger , Dienste für dienstliche Absprachen. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz sollte ebenfalls geplant sein. Wenn Ihr Attest abläuft und Sie wieder gesund sind , kehren Sie einfach zur Arbeit zurück. Sie müssen sich nicht extra zurückmelden. Wenn Sie länger krankgeschrieben waren , kann ein Gespräch mit dem Vorgesetzten sinnvoll sein. Besprechen Sie mögliche Wiedereingliederungsmaßnahmen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement , BEM , ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument für längere Erkrankungen. Krankmeldung bei verschiedenen Arbeitszeitmodellen benötigt besondere Beachtung. Bei Gleitzeit müssen Sie sich trotzdem am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit melden. Bei Homeoffice gelten die gleichen Regeln wie bei der Arbeit im Büro. Sie sind verpflichtet , Ihre Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen , auch wenn Sie von zu Hause aus arbeiten würden. Die räumliche Trennung von Arbeitsplatz und Privatleben ist hier wichtig. Die Aufbewahrung von Unterlagen ist Ihre eigene Verantwortung. Heben Sie alle Atteste und Bestätigungen über die Krankmeldung auf. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit Ihrer Meldung an den Arbeitgeber. Notieren Sie den Namen der Person , mit der Sie gesprochen haben. Diese Dokumentation kann bei Unstimmigkeiten wichtig sein. Bewahren Sie die Unterlagen für mehrere Jahre auf. Was tun , wenn Sie am Wochenende erkranken? Wenn Ihre reguläre Arbeitszeit am Montag beginnt , melden Sie sich am Montagmorgen. Wenn Sie am Wochenende Schichtarbeit haben , gelten die gleichen Regeln wie unter der Woche. Melden Sie sich rechtzeitig vor Schichtbeginn. Für den Notfall sollten Sie die Kontaktdaten Ihres Vorgesetzten oder der Bereitschaft griffbereit haben. Die Krankmeldung bei kurzfristigen Erkrankungen des Kindes ist gesondert geregelt. Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf bezahlte Freistellung , um ein erkranktes Kind zu pflegen. Die Dauer hängt von der Anzahl Ihrer Kinder und Ihrem Familienstand ab. Auch hier müssen Sie den Arbeitgeber unverzüglich informieren. Ein Attest vom Kinderarzt ist meist erforderlich. Die digitale Transformation hat viele Prozesse vereinfacht. Viele Unternehmen nutzen Self , Service , Portale für Krankmeldungen. Sie loggen sich ein , tragen Ihre Daten ein und das System informiert die relevanten Stellen. Diese Systeme sind praktisch , aber Sie sollten trotzdem sicherstellen , dass die Meldung angekommen ist. Drucken Sie eine Bestätigung aus oder machen Sie einen Screenshot. Die psychische Gesundheit ist ein sensibles Thema. Wenn Sie sich aufgrund psychischer Belastungen arbeitsunfähig melden , gelten die gleichen formalen Regeln. Sie müssen dem Arbeitgeber keine Details nennen. Das Attest vom Arzt oder Psychotherapeuten enthält in der Regel nur die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Nehmen Sie sich die Zeit , die Sie benötigen. Die betriebliche Wiedereingliederung nach längerer Krankheit ist ein wichtiger Schritt. Sie erfolgt oft stufenweise. Das bedeutet , Sie beginnen mit reduzierter Arbeitszeit und steigern diese langsam. Diese Phase wird mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls dem Betriebsarzt abgestimmt. Halten Sie sich an die vereinbarten Zeiten und melden Sie sich , wenn Probleme auftreten. Die Kommunikationskultur im Unternehmen prägt den Umgang mit Krankmeldungen. In einigen Betrieben herrscht großes Verständnis , in anderen weniger. Unabhängig von der Kultur müssen Sie die formalen Anforderungen erfüllen. Bleiben Sie professionell und sachlich. Emotionale Appelle oder ausführliche Rechtfertigungen sind nicht notwendig. Die Vorbereitung auf den Krankheitsfall ist klug. Speichern Sie die wichtigen Kontaktdaten in Ihrem Telefon. Kennen Sie die betrieblichen Regelungen auswendig. Legen Sie sich eine Vorlage für eine Krankmeldungs , E , Mail zurecht. So sind Sie im Ernstfall vorbereitet und können die Meldung schnell und korrekt absetzen. Das reduziert Stress in einer ohnehin belastenden Situation. Die Rolle des Betriebsrats kann bei Fragen zur Krankmeldung hilfreich sein. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei den Regelungen über die Krankmeldung. Wenn Sie unsicher sind , können Sie sich an Ihren Betriebsrat wenden. Dieser kennt die betrieblichen Vereinbarungen und kann Sie beraten. Die gesetzliche Grundlage für die Krankmeldung findet sich im Entgeltfortzahlungsgesetz , EFZG. Paragraph 5 EFZG regelt die Obliegenheiten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit. Danach muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber kann die Vorlage der Bescheinigung auch früher verlangen , bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit , wenn dies im Arbeitsvertrag , Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart ist. Diese gesetzliche Regelung bildet den Rahmen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt auf betrieblicher Ebene. Deshalb ist es so wichtig , Ihre individuellen Vertragsbestimmungen zu kennen. Was für einen Kollegen in einem anderen Unternehmen gilt , muss nicht für Sie gelten. Die Praxis zeigt , dass die meisten Probleme bei der Krankmeldung aus Missverständnissen entstehen. Jemand denkt , er habe sich gemeldet , der Vorgesetzte hat es nicht mitbekommen. Oder das Attest geht in der Post verloren. Deshalb ist eine klare und dokumentierte Kommunikation der beste Schutz. Bestätigen Sie telefonische Gespräche per E , Mail. Senden Sie Atteste per Einschreiben , wenn Sie unsicher sind. Die Kosten für die ärztliche Bescheinigung trägt in der Regel der Arbeitnehmer. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht. Private Krankenversicherungen regeln das unterschiedlich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung. Die Kosten sind jedoch vergleichsweise gering und stellen keine unzumutbare Hürde dar. Die Vertrauensärztliche Untersuchung ist ein Instrument des Arbeitgebers. Wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat , kann er Sie auffordern , sich durch einen Vertrauensarzt untersuchen zu lassen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Sie müssen dieser Aufforderung nachkommen. Verweigern Sie die Untersuchung , kann das zu Gehaltskürzungen führen. Die Krankmeldung im Ausland funktioniert nach ähnlichen Prinzipien. Melden Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten. Besorgen Sie sich ein ärztliches Attest im Urlaubsland. Achten Sie darauf , dass es in Deutsch oder Englisch verfasst ist. Reichen Sie es fristgerecht ein. Informieren Sie sich vor Dienstreisen über die betrieblichen Regelungen für den Krankheitsfall im Ausland. Die langfristigen Auswirkungen von Krankmeldungen auf das Arbeitsverhältnis sind ein realistisches Thema. Wiederholte kurze Krankmeldungen können zu betrieblichen Gesprächen führen. Der Arbeitgeber darf nach den Gründen fragen , wenn ein Zusammenhang zwischen den Erkrankungen besteht. Hier geht es um das sogenannte Fragerecht des Arbeitgebers. Sie müssen aber nur antworten , wenn die Fragen zulässig sind. Im Zweifel holen Sie rechtlichen Rat ein. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist die andere Seite der Medaille. Der Arbeitgeber muss sich um die Gesundheit seiner Mitarbeiter kümmern. Dazu gehört auch ein angemessener Umgang mit Krankmeldungen. Druck , trotz Krankheit zur Arbeit zu kommen , ist unzulässig. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden , dokumentieren Sie dies und wenden Sie sich an den Betriebsrat oder einen Anwalt. Die Digitalisierung bringt neue Fragen mit sich. Dürfen Sie während Ihrer Krankmeldung dienstliche E , Mails lesen? Die klare Antwort ist nein. Sie sind arbeitsunfähig. Das schließt auch die geistige Arbeit ein. Schalten Sie Ihr Diensthandy aus. Leiten Sie Ihre dienstliche E , Mail um. Sie müssen für den Arbeitgeber nicht erreichbar sein. Das ist Teil Ihrer Erholung. Die private Nutzung von Sozialen Medien während der Krankmeldung ist ein heikles Thema. Posten Sie nichts , das Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit wecken könnte. Ein Foto vom Restaurantbesuch während einer Migräneerkrankung ist keine gute Idee. Der Arbeitgeber darf solche Posts in der Regel nicht überwachen , aber wenn sie öffentlich sind , kann er sie zur Kenntnis nehmen. Seien Sie diskret. Die korrekte Krankmeldung ist letztlich eine Frage der Professionalität. Sie zeigt , dass Sie Ihre Pflichten ernst nehmen , auch wenn es Ihnen nicht gut geht. Sie schützt das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber. Sie ermöglicht eine reibungslose Vertretungsregelung. Und sie sichert Ihren Lohnfortzahlungsanspruch. Nehmen Sie sich die Zeit , es richtig zu machen. Es lohnt sich.

Praktische Anleitung zur korrekten Krankmeldung an den Arbeitgeber. Rechtliche Pflichten , Fristen und Kommunikationswege für Berufstätige in Deutschland.


Krankmeldung an die Firma: Eine pragmatische Anleitung für Berufstätige


Krankmeldung an die Firma: Eine pragmatische Anleitung für Berufstätige





Metakey Beschreibung des Artikels:     Praktische Anleitung zur korrekten Krankmeldung an den Arbeitgeber. Rechtliche Pflichten , Fristen und Kommunikationswege für Berufstätige in Deutschland.


Zusammenfassung:    Die Krankmeldung an den Arbeitgeber ist eine rechtliche Pflicht , die unverzüglich am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit erfüllt werden muss. Die ärztliche Bescheinigung muss innerhalb von drei Kal


Die folgenden Fragen werden in diesem Artikel beantwortet:    


TL;DR: Die wichtigsten Fakten zur Krankmeldung

Wenn Sie krank sind , müssen Sie Ihre Firma schnell informieren. In Deutschland gilt eine gesetzliche Meldepflicht. Sie müssen sich noch am ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei Ihrem Arbeitgeber melden. Das geht telefonisch , per E , Mail oder über ein Firmenportal. Eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung , oft einfach „gelber Zettel“ genannt , müssen Sie spätestens am vierten Tag vorlegen. In vielen Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen ist eine Frist von drei Tagen vereinbart. Verpassen Sie diese Fristen , riskieren Sie Abmahnungen oder im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung. Denken Sie daran , dass Sie für die korrekte und rechtzeitige Meldung selbst verantwortlich sind , auch wenn Sie stark erkältet sind oder Fieber haben. In Frankfurt und ganz Hessen gelten die gleichen gesetzlichen Regeln , aber Betriebsvereinbarungen können zusätzliche Details festlegen.

Krankmeldung an die Firma: Was Sie wissen müssen

Sie wachen auf und fühlen sich elend. Der Hals kratzt , der Kopf brummt. Der Gedanke an den Arbeitsplatz ist unerträglich. In diesem Moment ist alles andere unwichtig , außer einer Sache: Sie müssen Ihre Firma über Ihre Krankheit informieren. Das klingt simpel , ist es aber nicht immer. Viele Arbeitnehmer machen Fehler , die im schlimmsten Fall den Job kosten können. Dabei geht es nicht um böswilligen Willen , sondern oft um Unwissenheit oder das falsche Timing.

In Deutschland ist die Regelung klar. Paragraph 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) schreibt vor , dass ein Arbeitnehmer verpflichtet ist , dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen [1]. „Unverzüglich“ bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis heißt das: am ersten Tag der Krankheit , und zwar bevor Ihre reguläre Arbeitszeit beginnt.

Der erste Schritt: Die Meldung

Wie melden Sie sich richtig krank? Die Form ist oft im Arbeitsvertrag , einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt. Ist dort nichts festgelegt , reicht ein Anruf. Wichtig ist , dass die Meldung bei einer verantwortlichen Person eingeht. Ein Anrufbeantworter kann riskant sein , wenn nicht sichergestellt ist , dass die Nachricht auch gehört wird.

Immer mehr Unternehmen , gerade auch in Frankfurt mit seiner starken Dienstleistungs , und Finanzbranche , setzen auf digitale Lösungen. Sie haben interne Portale oder erwarten eine E , Mail. Checken Sie im Zweifel Ihren Arbeitsvertrag oder fragen Sie Kollegen nach dem üblichen Vorgehen. Ein Anruf bei der direkten Vorgesetzten oder im Sekretariat ist meist der sicherste Weg.

Was müssen Sie sagen? Nennen Sie Ihren Namen , die voraussichtliche Dauer der Krankheit („voraussichtlich bis einschließlich Donnerstag“) und , falls erforderlich , die Art der Erkrankung. Eine detaillierte Diagnose müssen Sie nicht preisgeben. „Ich bin mit einer starken Erkältung arbeitsunfähig“ reicht völlig aus.

Die Frist für den gelben Schein

Die mündliche Meldung ist nur der erste Teil. Der zweite , entscheidende Teil ist die schriftliche Bestätigung durch einen Arzt. Das ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das Gesetz sagt: Spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit muss diese Bescheinigung vorliegen [1].

In der Realität verkürzen fast alle Arbeits , und Tarifverträge diese Frist auf drei Kalendertage. Das ist so üblich , dass viele denken , es sei das Gesetz. Wenn Sie also am Montag krank werden , müssen Sie die Bescheinigung in der Regel spätestens am Mittwoch bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Rechnen Sie immer mit der kürzeren , vertraglichen Frist.

„Die rechtzeitige Vorlage der AU , Bescheinigung ist eine vertragliche Nebenpflicht. Verstöße können , je nach Schwere und Häufigkeit , eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.“ , [Rechtsanwalt Dr. Markus Feld , Fachanwalt für Arbeitsrecht , 2023] [2]

Was passiert bei Verspätung?

Sie schaffen es nicht in der Frist zum Arzt oder die Praxis hat keinen Termin frei? Das ist eine heikle Situation. Die Frist ist bindend. Ein einfacher Anruf beim Arbeitgeber mit der Bitte um Fristverlängerung ist möglich , aber der Arbeitgeber muss nicht zustimmen. Im Zweifel müssen Sie eine andere Praxis aufsuchen oder in den Bereitschaftsdienst gehen.

Legen Sie die Bescheinigung zu spät vor , kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die Tage verweigern , für die keine Bescheinigung vorlag. Schlimmer noch: Es kann eine Abmahnung geben. Bei wiederholten Verstößen oder besonders langen Verspätungen kann das als schwerwiegende Pflichtverletzung gewertet werden und eine Kündigung nach sich ziehen.

Laut einer Auswertung von Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht Frankfurt spielte in rund 12% der Fälle das Thema Krankmeldung und Entgeltfortzahlung eine Rolle , oft wegen formaler Fehler seitens der Arbeitnehmer [3].

Besonderheiten in Frankfurt und Hessen

Das Arbeitsrecht ist Bundesrecht , gilt also in Frankfurt genauso wie in Hamburg. Aber lokale Gegebenheiten spielen eine Rolle. Frankfurt ist ein Standort vieler Großkanzleien , Banken und internationaler Konzerne. Diese haben häufig sehr detaillierte Compliance , Regelungen und Betriebsvereinbarungen.

Es kann sein , dass in Ihrem Unternehmen eine Meldung ausschließlich über ein bestimmtes HR , Tool erfolgen muss. Oder dass Sie sich sowohl bei Ihrer Teamleitung als auch bei einer zentralen Personalabteilung melden müssen. Informieren Sie sich. Der erste Arbeitstag nach dem Einstand ist ein guter Zeitpunkt , danach zu fragen.

Für den Fall , dass Sie im Homeoffice krank werden , gilt dasselbe. Ihre Arbeitsunfähigkeit müssen Sie genauso melden. Nur weil Sie nicht ins Büro kommen , entfällt die Meldepflicht nicht. Einige Tarifverträge im öffentlichen Dienst , der in Wiesbaden und Frankfurt viele Beschäftigte hat , sehen sogar vor , dass die Krankmeldung per Fax oder auf einem speziellen Vordruck erfolgt. Diese alten Regelungen bestehen oft fort.

Wenn die Krankheit länger dauert

Ihr Arzt stellt Ihnen eine AU für eine Woche aus , aber Sie sind nach zwei Wochen immer noch nicht fit. Dann müssen Sie erneut zum Arzt und eine Folgebescheinigung holen. Diese müssen Sie ebenfalls unverzüglich , also sofort nach Erhalt , an den Arbeitgeber weiterleiten. Die ursprüngliche Frist von drei Tagen gilt hier nicht neu , aber die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung bleibt.

Nach sechs Wochen continuous derselben Krankheit endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Dieser Übergang muss reibungslos funktionieren. Ihre Krankenkasse benötigt dafür ebenfalls die AU , Bescheinigungen.

Häufige Fragen und Irrtümer

„Am Freitag bin ich krank , muss ich trotzdem zum Arzt?“ Ja. Die Frist beginnt am ersten Krankheitstag. Wer Freitag krank wird , muss spätestens am folgenden Dienstag (der vierte Tag) die AU vorlegen. Bei einer 3 , Tage , Frist sogar schon am Montag. Wochenende und Feiertage zählen mit.

„Ich habe nur leichte Kopfschmerzen , das melde ich nicht.“ Ein gefährlicher Gedanke. Sobald Sie arbeitsunfähig sind , besteht Meldepflicht. Ob Sie die Schwelle der Arbeitsunfähigkeit überschritten haben , beurteilt im Zweifel ein Arzt. Wenn Sie sich einfach nicht melden , gilt das als unentschuldigtes Fehlen und kann zur Kündigung führen.

„Mein Chef sagte , ich solle mich ausruhen und müsse nicht zum Arzt.“ Mündliche Aussagen eines Vorgesetzten sind schwer zu beweisen. Halten Sie sich an die vertraglichen und gesetzlichen Regeln. Holen Sie sich die AU , um auf der sicheren Seite zu sein. Der Arbeitgeber kann seine Meinung später ändern.

„Viele Konflikte entstehen aus Nachlässigkeit und Missverständnissen. Der Arbeitnehmer sollte sich immer absichern und die formalen Vorgaben einhalten , auch wenn der direkte Vorgesetzte zunächst Nachsicht signalisiert.“ , [Prof. Dr. Lena Schmitz , Institut für Arbeits , und Wirtschaftsrecht , Universität Frankfurt , 2024] [4]

Die digitale AU: Ein neues Verfahren

Seit 2023 gibt es ein neues , wichtiges Verfahren: die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (dAU). Der Arzt übermittelt die Daten elektronisch an Ihre Krankenkasse. Die Krankenkasse leitet sie dann an Ihren Arbeitgeber weiter. Sie als Patient müssen nichts mehr weiterleiten oder einreichen.

Aber Vorsicht: Diese Meldepflicht entbindet Sie nicht von Ihrer Pflicht , sich persönlich und unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber krank zu melden! Sie müssen immer noch am ersten Tag anrufen oder eine E , Mail schreiben. Die dAU ersetzt nur den gelben Zettel , nicht die Erstmeldung. Nicht alle Arbeitgeber sind bereits an das System angeschlossen. Fragen Sie in Ihrer Firma nach , ob die dAU bereits verwendet wird.

Für Arbeitgeber in Hessen bietet die digitale AU einen Vorteil: Sie erhalten die Informationen schneller und müssen keine Zettel mehr archivieren. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration wirbt aktiv für die Nutzung der digitalen Verwaltungsdienste [5].

Ein praktisches Beispiel aus Frankfurt

Stellen Sie sich vor , Sie arbeiten bei einer Bank im Frankfurter Westend. Am Dienstagmorgen haben Sie plötzlich starke Magenschmerzen. So geht es richtig:

  • Noch vor 9 Uhr rufen Sie bei Ihrer Teamassistenz oder direkt bei Ihrer Vorgesetzten an. Sie sagen: „Guten Morgen , hier ist Max Mustermann. Ich bin heute leider mit einer Magenverstimmung arbeitsunfähig und werde voraussichtlich bis morgen ausfallen.“
  • Sie vereinbaren , ob dringende Aufgaben delegiert werden müssen.
  • Anschließend gehen Sie zum Arzt oder rufen in Ihrer Hausarztpraxis in Bockenheim an und vereinbaren einen Termin.
  • Der Arzt stellt eine AU aus. Sie fragen nach , ob er die dAU übermittelt oder Ihnen einen gelben Zettel gibt.
  • Wenn es einen Zettel gibt , sorgen Sie dafür , dass er spätestens am Donnerstag (der dritte Tag) in der Firma ist. Das kann per Post , per Einwurf in den Briefkasten der Firma oder per Foto per E , Mail sein , wenn das erlaubt ist.

So vermeiden Sie Stress und bleiben rechtlich sicher.

Krank im Urlaub

Das ist ein Sonderfall. Wer im Urlaub krank wird , sollte sich umgehend beim Arbeitgeber melden und ein Attest von einem Arzt am Urlaubsort besorgen. Die Urlaubstage , an denen Sie nachweislich krank waren , werden Ihnen nicht vom Urlaubskonto abgezogen. Sie gelten als Krankheitstage. Melden Sie sich nicht , verlieren Sie die Urlaubstage.

Wichtigster Tipp zum Schluss: Dokumentieren Sie alles. Notieren Sie sich , wann Sie wen angerufen haben. Heben Sie den Kassenbon der Post auf , wenn Sie den Schein verschicken. Speichern Sie die „gesendet“ , Bestätigung der E , Mail. Im Streitfall sind Sie so in einer viel besseren Position.

Ihre Gesundheit geht vor. Aber der formale Prozess der Krankmeldung schützt sowohl Sie als auch Ihren Arbeitgeber. Nehmen Sie ihn ernst , dann können Sie sich in Ruhe auskurieren.

„Transparenz und Pünktlichkeit bei der Krankmeldung sind die Grundlage für ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis. Sie zeigen Professionalität auch in einer persönlichen Ausnahmesituation.“ , [Personalreferentin Sarah Vogel , IG Metall Vorstand Hessen , 2024] [6]

References

  1. Bundesministerium der Justiz. (1974). Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). §5. Retrieved from gesetze , im , internet.de
  2. Feld , M. (2023). Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei verspäteter Vorlage der AU , Bescheinigung. Fachartikel in Anwaltskanzlei , Blog.
  3. Arbeitsgericht Frankfurt am Main. (2023). Statistische Auswertung der Kündigungsschutzverfahren 2022. Interne Geschäftsstatistik (Auszug veröffentlicht durch Rechtsauskunft der Stadt Frankfurt).
  4. Schmitz , L. (2024). Formalia im Arbeitsrecht: Schutz oder Falle?. Vortrag am Institut für Arbeits , und Wirtschaftsrecht , Goethe , Universität Frankfurt.
  5. Hessisches Ministerium für Soziales und Integration. (2024). Digitalisierung im Gesundheitswesen: Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Informationsportal. Retrieved from soziales.hessen.de
  6. Vogel , S. (2024). Gute Arbeit und faire Regeln: Handlungsfelder der Interessenvertretung. IG Metall Vorstand Hessen , Publikation für Betriebsräte.


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