Krankmeldung an die Firma: Was Sie wissen müssen
Sie wachen auf und fühlen sich elend. Der Hals kratzt , der Kopf brummt. Der Gedanke an den Arbeitsplatz ist unerträglich. In diesem Moment ist alles andere unwichtig , außer einer Sache: Sie müssen Ihre Firma über Ihre Krankheit informieren. Das klingt simpel , ist es aber nicht immer. Viele Arbeitnehmer machen Fehler , die im schlimmsten Fall den Job kosten können. Dabei geht es nicht um böswilligen Willen , sondern oft um Unwissenheit oder das falsche Timing.
In Deutschland ist die Regelung klar. Paragraph 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) schreibt vor , dass ein Arbeitnehmer verpflichtet ist , dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen [1]. „Unverzüglich“ bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis heißt das: am ersten Tag der Krankheit , und zwar bevor Ihre reguläre Arbeitszeit beginnt.
Der erste Schritt: Die Meldung
Wie melden Sie sich richtig krank? Die Form ist oft im Arbeitsvertrag , einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt. Ist dort nichts festgelegt , reicht ein Anruf. Wichtig ist , dass die Meldung bei einer verantwortlichen Person eingeht. Ein Anrufbeantworter kann riskant sein , wenn nicht sichergestellt ist , dass die Nachricht auch gehört wird.
Immer mehr Unternehmen , gerade auch in Frankfurt mit seiner starken Dienstleistungs , und Finanzbranche , setzen auf digitale Lösungen. Sie haben interne Portale oder erwarten eine E , Mail. Checken Sie im Zweifel Ihren Arbeitsvertrag oder fragen Sie Kollegen nach dem üblichen Vorgehen. Ein Anruf bei der direkten Vorgesetzten oder im Sekretariat ist meist der sicherste Weg.
Was müssen Sie sagen? Nennen Sie Ihren Namen , die voraussichtliche Dauer der Krankheit („voraussichtlich bis einschließlich Donnerstag“) und , falls erforderlich , die Art der Erkrankung. Eine detaillierte Diagnose müssen Sie nicht preisgeben. „Ich bin mit einer starken Erkältung arbeitsunfähig“ reicht völlig aus.
Die Frist für den gelben Schein
Die mündliche Meldung ist nur der erste Teil. Der zweite , entscheidende Teil ist die schriftliche Bestätigung durch einen Arzt. Das ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das Gesetz sagt: Spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit muss diese Bescheinigung vorliegen [1].
In der Realität verkürzen fast alle Arbeits , und Tarifverträge diese Frist auf drei Kalendertage. Das ist so üblich , dass viele denken , es sei das Gesetz. Wenn Sie also am Montag krank werden , müssen Sie die Bescheinigung in der Regel spätestens am Mittwoch bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Rechnen Sie immer mit der kürzeren , vertraglichen Frist.
„Die rechtzeitige Vorlage der AU , Bescheinigung ist eine vertragliche Nebenpflicht. Verstöße können , je nach Schwere und Häufigkeit , eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.“ , [Rechtsanwalt Dr. Markus Feld , Fachanwalt für Arbeitsrecht , 2023] [2]
Was passiert bei Verspätung?
Sie schaffen es nicht in der Frist zum Arzt oder die Praxis hat keinen Termin frei? Das ist eine heikle Situation. Die Frist ist bindend. Ein einfacher Anruf beim Arbeitgeber mit der Bitte um Fristverlängerung ist möglich , aber der Arbeitgeber muss nicht zustimmen. Im Zweifel müssen Sie eine andere Praxis aufsuchen oder in den Bereitschaftsdienst gehen.
Legen Sie die Bescheinigung zu spät vor , kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die Tage verweigern , für die keine Bescheinigung vorlag. Schlimmer noch: Es kann eine Abmahnung geben. Bei wiederholten Verstößen oder besonders langen Verspätungen kann das als schwerwiegende Pflichtverletzung gewertet werden und eine Kündigung nach sich ziehen.
Laut einer Auswertung von Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht Frankfurt spielte in rund 12% der Fälle das Thema Krankmeldung und Entgeltfortzahlung eine Rolle , oft wegen formaler Fehler seitens der Arbeitnehmer [3].
Besonderheiten in Frankfurt und Hessen
Das Arbeitsrecht ist Bundesrecht , gilt also in Frankfurt genauso wie in Hamburg. Aber lokale Gegebenheiten spielen eine Rolle. Frankfurt ist ein Standort vieler Großkanzleien , Banken und internationaler Konzerne. Diese haben häufig sehr detaillierte Compliance , Regelungen und Betriebsvereinbarungen.
Es kann sein , dass in Ihrem Unternehmen eine Meldung ausschließlich über ein bestimmtes HR , Tool erfolgen muss. Oder dass Sie sich sowohl bei Ihrer Teamleitung als auch bei einer zentralen Personalabteilung melden müssen. Informieren Sie sich. Der erste Arbeitstag nach dem Einstand ist ein guter Zeitpunkt , danach zu fragen.
Für den Fall , dass Sie im Homeoffice krank werden , gilt dasselbe. Ihre Arbeitsunfähigkeit müssen Sie genauso melden. Nur weil Sie nicht ins Büro kommen , entfällt die Meldepflicht nicht. Einige Tarifverträge im öffentlichen Dienst , der in Wiesbaden und Frankfurt viele Beschäftigte hat , sehen sogar vor , dass die Krankmeldung per Fax oder auf einem speziellen Vordruck erfolgt. Diese alten Regelungen bestehen oft fort.
Wenn die Krankheit länger dauert
Ihr Arzt stellt Ihnen eine AU für eine Woche aus , aber Sie sind nach zwei Wochen immer noch nicht fit. Dann müssen Sie erneut zum Arzt und eine Folgebescheinigung holen. Diese müssen Sie ebenfalls unverzüglich , also sofort nach Erhalt , an den Arbeitgeber weiterleiten. Die ursprüngliche Frist von drei Tagen gilt hier nicht neu , aber die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung bleibt.
Nach sechs Wochen continuous derselben Krankheit endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Dieser Übergang muss reibungslos funktionieren. Ihre Krankenkasse benötigt dafür ebenfalls die AU , Bescheinigungen.
Häufige Fragen und Irrtümer
„Am Freitag bin ich krank , muss ich trotzdem zum Arzt?“ Ja. Die Frist beginnt am ersten Krankheitstag. Wer Freitag krank wird , muss spätestens am folgenden Dienstag (der vierte Tag) die AU vorlegen. Bei einer 3 , Tage , Frist sogar schon am Montag. Wochenende und Feiertage zählen mit.
„Ich habe nur leichte Kopfschmerzen , das melde ich nicht.“ Ein gefährlicher Gedanke. Sobald Sie arbeitsunfähig sind , besteht Meldepflicht. Ob Sie die Schwelle der Arbeitsunfähigkeit überschritten haben , beurteilt im Zweifel ein Arzt. Wenn Sie sich einfach nicht melden , gilt das als unentschuldigtes Fehlen und kann zur Kündigung führen.
„Mein Chef sagte , ich solle mich ausruhen und müsse nicht zum Arzt.“ Mündliche Aussagen eines Vorgesetzten sind schwer zu beweisen. Halten Sie sich an die vertraglichen und gesetzlichen Regeln. Holen Sie sich die AU , um auf der sicheren Seite zu sein. Der Arbeitgeber kann seine Meinung später ändern.
„Viele Konflikte entstehen aus Nachlässigkeit und Missverständnissen. Der Arbeitnehmer sollte sich immer absichern und die formalen Vorgaben einhalten , auch wenn der direkte Vorgesetzte zunächst Nachsicht signalisiert.“ , [Prof. Dr. Lena Schmitz , Institut für Arbeits , und Wirtschaftsrecht , Universität Frankfurt , 2024] [4]
Die digitale AU: Ein neues Verfahren
Seit 2023 gibt es ein neues , wichtiges Verfahren: die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (dAU). Der Arzt übermittelt die Daten elektronisch an Ihre Krankenkasse. Die Krankenkasse leitet sie dann an Ihren Arbeitgeber weiter. Sie als Patient müssen nichts mehr weiterleiten oder einreichen.
Aber Vorsicht: Diese Meldepflicht entbindet Sie nicht von Ihrer Pflicht , sich persönlich und unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber krank zu melden! Sie müssen immer noch am ersten Tag anrufen oder eine E , Mail schreiben. Die dAU ersetzt nur den gelben Zettel , nicht die Erstmeldung. Nicht alle Arbeitgeber sind bereits an das System angeschlossen. Fragen Sie in Ihrer Firma nach , ob die dAU bereits verwendet wird.
Für Arbeitgeber in Hessen bietet die digitale AU einen Vorteil: Sie erhalten die Informationen schneller und müssen keine Zettel mehr archivieren. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration wirbt aktiv für die Nutzung der digitalen Verwaltungsdienste [5].
Ein praktisches Beispiel aus Frankfurt
Stellen Sie sich vor , Sie arbeiten bei einer Bank im Frankfurter Westend. Am Dienstagmorgen haben Sie plötzlich starke Magenschmerzen. So geht es richtig:
- Noch vor 9 Uhr rufen Sie bei Ihrer Teamassistenz oder direkt bei Ihrer Vorgesetzten an. Sie sagen: „Guten Morgen , hier ist Max Mustermann. Ich bin heute leider mit einer Magenverstimmung arbeitsunfähig und werde voraussichtlich bis morgen ausfallen.“
- Sie vereinbaren , ob dringende Aufgaben delegiert werden müssen.
- Anschließend gehen Sie zum Arzt oder rufen in Ihrer Hausarztpraxis in Bockenheim an und vereinbaren einen Termin.
- Der Arzt stellt eine AU aus. Sie fragen nach , ob er die dAU übermittelt oder Ihnen einen gelben Zettel gibt.
- Wenn es einen Zettel gibt , sorgen Sie dafür , dass er spätestens am Donnerstag (der dritte Tag) in der Firma ist. Das kann per Post , per Einwurf in den Briefkasten der Firma oder per Foto per E , Mail sein , wenn das erlaubt ist.
So vermeiden Sie Stress und bleiben rechtlich sicher.
Krank im Urlaub
Das ist ein Sonderfall. Wer im Urlaub krank wird , sollte sich umgehend beim Arbeitgeber melden und ein Attest von einem Arzt am Urlaubsort besorgen. Die Urlaubstage , an denen Sie nachweislich krank waren , werden Ihnen nicht vom Urlaubskonto abgezogen. Sie gelten als Krankheitstage. Melden Sie sich nicht , verlieren Sie die Urlaubstage.
Wichtigster Tipp zum Schluss: Dokumentieren Sie alles. Notieren Sie sich , wann Sie wen angerufen haben. Heben Sie den Kassenbon der Post auf , wenn Sie den Schein verschicken. Speichern Sie die „gesendet“ , Bestätigung der E , Mail. Im Streitfall sind Sie so in einer viel besseren Position.
Ihre Gesundheit geht vor. Aber der formale Prozess der Krankmeldung schützt sowohl Sie als auch Ihren Arbeitgeber. Nehmen Sie ihn ernst , dann können Sie sich in Ruhe auskurieren.
„Transparenz und Pünktlichkeit bei der Krankmeldung sind die Grundlage für ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis. Sie zeigen Professionalität auch in einer persönlichen Ausnahmesituation.“ , [Personalreferentin Sarah Vogel , IG Metall Vorstand Hessen , 2024] [6]